Wir möchten alle viel Spaß bei unseren Onlinespielen haben. Deshalb sind Mitglieder die aus Angst vor einer absehbaren Niederlage ein Online-Duell ohne triftigen Grund abbrechen oder frühzeitig verlassen im StS Clan nicht erwünscht.
Es gibt keinerlei Einschränkungen oder Vorgaben die Spielzeit betreffend. Jeder kann so oft und so lange spielen wie er Lust und Zeit hat! Wir erwarten von unseren Mitgliedern nicht, dass sie 12 Stunden am Tag online sind und spielen!
Wir erwarten aber, dass unsere Mitglieder mindestens einmal in der Woche die Webseite und den claninternen Bereich aufsuchen.
Bei Urlauben und anderen Gründen sind die Mitglieder dazu angehalten die Clanführung über die längere Abwesenheit zu informieren. Dies spart Nachfragen und ggf. die Sorge nach dem Verbleib des Mitglieds.
Jedes Clanmitglied sieht im internen Bereich die Termine an denen er teilnehmen kann. Um eine Koordination der Veranstaltungen, LANs und Spiele zu erleichtern, hat jedes Clanmitglied für die ersichtlichen Termine seinen Status zu melden.
Diese Meldung hat bis spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn zu erfolgen!!!
Die Aufstellung wird vom zuständigen Spielleiter, einem von ihm ernannten Mitglied oder der Clanführung 24 Stunden vor Spielbeginn festgesetzt und ist im Termin für jeden ersichtlich.
Um das Spiel pünktlich beginnen zu können, sind alle aufgestellten Spieler angehalten sich frühzeitig, also 15 Minuten vor dem angesetzten Spielbeginn, auf dem Mumble Server einzufinden!!!
Der StS ist eine Gemeinschaft von Onlinespielern. Die Clanführung des StS ist nicht ein diktatorisch vorgesetztes Organ, sondern dient der Organisation des Clanlebens.
Die Mitglieder der Clanführung sind Ansprechpartner und Vertraute der Mitglieder. Sie versuchen alle Wünsche und Belange im Sinne der Mitglieder zu erfüllen und stehen bei Fragen jederzeit zu Verfügung.
Jedes Clanmitglied kann in die Clanführung aufsteigen. Die Aufnahmen in die Clanführung werden von eben dieser und den Clanleadern getroffen.
Während andere in der Welt die Kosten stetig erhöhen haben wir den Clanbeitrag zum 01.04.2009 abgeschafft!
Mitglieder sind von einem verpflichtenden Clanbeitrag befreit und die Mitglieschaft im StS ist kostenfrei.
Da ohne Geld jedoch keine Investionen in Gameserver, Clanfeten oder etwa Sachpreise möglich sind bietet der Clan eine StS Patenschaft an.
Bei einem Guthaben in der Clankasse, welches über die dreifachen monatlichen Ausgaben (bedingt durch Kündigungsfristen) hinausgeht, entscheidet die Clanführung wie dieser Überschuss verwendet wird (z.B. Clanfete, Clan-Shirts, Gewinnspiele, Zuschuss zum alljährlichen Clantreffen, etc.)
Jedes Clanmitglied hat das Recht sich im Forum zu äußern und Vorschläge bezüglich allgemeinen Clanangelegenheiten, Gestaltung der Webseite und der Aufnahme von neuen Clanmitgliedern zu machen.
Sollten sich innerhalb des Clans Mitglieder finden, die Grafiken, Wallpaper, Videos oder andere Medien erstellen, die im direkten Zusammenhang mit dem StS stehen, so bedürfen diese der Zustimmung der Clanleader, um die corporate identity des Clans sicher zu stellen.
Die Clanleader des StS haben das Recht, sowohl Inhalt als auch Layout dieser Medien zu beeinflussen. Vor Veröffentlichung eines im Zusammenhang mit dem StS stehenden Mediums ist das OK eines Clanleaders des StS somit zwingend erforderlich!!!
Jedem Clanmitglied steht ein eigener 10 MB Datenbereich zur Verfügung auf welchem er private Dinge hinterlegen kann, um sie ggf. im Internet zu verlinken.
Missbrauch dieser Funktion durch illegale Dateien, Taktiken oder andere Interna haben einen sofortigen Ausschluss aus dem Clan zur Folge.
Wir verweisen auf die Regeln der einzelnen Ligen in denen der StS aktiv ist. Diese sind für uns verbindlich und zählen somit zu den Clanregeln.
Sollten claninterne Ligen ausgetragen werden, so gelten die Rankingregeln des Clans, die entsprechend bekanntgegeben werden.
Auf allen Treffen des StS gilt absolutes Verbot von sämtlichen Stoffen im Sinne des jeweils gültigen Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln die dort als unzulässig angesehen werden. (Betäubungsmittelgesetz - BtMG §29 Straftaten).
Sollte es auf einem Treffen mit mehr als zwei StS Mitgliedern zum Konsum oder Handel mit den oben erwähnten Stoffen kommen, wird dieses Verhalten zur Anzeige gebracht und der Betroffene aus dem Clan unwiderruflich ausgeschlossen.
Sollte ein anderes StS Mitglied über die o.g. Tatsache wissentlich stillschweigen und der Bruch der Clanregeln im Nachhinein durch andere Umstände an die Öffentlichkeit kommen, werden alle Beteiligten aus dem Clan ausgeschlossen und Strafanzeige erstattet.
Sollten grobe Verstöße bekannt werden, wird die Clanführung über einen Ausschluss beraten.
Sollten Verstöße aus 2.2. oder 13. bekannt werden, kommt es zu sofortigem Ausschluss des Mitglieds aus dem Clan. Des weiteren behalten wir uns vor, Strafanzeige gegen das Mitglied zu stellen.
Im Sinne des ruhigen Clanlebens kann durch den Clanleader ein Mitglied auch ohne Angabe von Gründen ausgeschlossen werden!!!
Wir behalten uns vor diese Regeln jederzeit abzuändern oder zu ergänzen.
Die Clanführung
Stand: 15. März 2016
Urfassung: 13. Dezember 2002